WiW-Urteile und weitere wichtige Entscheidungen

 

Eine unserer satzungsgemäßen Aufgaben besteht in der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Unlautere Mitbewerber werden durch eine Abmahnung, erforderlichenfalls auch durch eine Klage, zur Einhaltung der Spielregeln des UWG gezwungen. Dass wir uns auch und gerade nicht vor ‚großen Tieren’ fürchten, zeigt unsere Gegnerliste, die von A wie Amazon über D wie Douglas, K wie Karstadt, M wie MediaMarkt bis Z wie Zalando reicht.

Darüber hinaus gehört die Rechtsfortentwicklung zu unseren Aufgaben. Das Erstreiten von Grundsatzurteilen erhöht die Rechtssicherheit für Werbende und unterbindet gleichzeitig Wettbewerbsverstöße. Falls zur Klärung notwendig, werden Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gebracht.

Im Folgenden finden Sie neben weiteren wichtigen Urteilen eine Auswahl unserer zahlreich erstrittenen Entscheidungen, teilweise mit den dazugehörigen Urteilen im pdf-Format. Bei Interesse an weiteren Urteilstexten können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Bei Konzernen, Filialisten und Unternehmen mit übergeordneter Bedeutung erfolgt eine Namensnennung, bei anderen Unternehmen, bei denen kein öffentliches Interesse besteht, haben wir auf eine solche verzichtet. Die Entscheidungen sind rechtskräftig, soweit kein gesonderter Hinweis 'n. rkr.' erfolgt.

12. Dezember 2022

WiW-Erfolg: OLG Stuttgart untersagt Kaufland Preisgegenüberstellung mit zu hoher UVP

Die Sport- plus Schuh-Handel-Redaktion des WiW-Mitgliedes markt intern Verlag GmbH beschwerte sich gegenüber dem Düsseldorfer Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb e. V.' über einen Werbeprospekt der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co.KG mit Gültigkeit vom 25. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2022. In diesem bewarb der 'hauptberufliche‘ Lebensmitteleinzelhändler den Puma-Sportschuh ‚Smash v2 L‘ mit einem Aktionspreis von 39,99 EUR, dem eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) in Höhe von 54,95 EUR gegenübergestellt und eine Ersparnis von 27 % plakativ beworben wurde. Allerdings betrug die zum Zeitpunkt der Bewerbung gültige UVP nur 49,95 EUR.
5. August 2022

David gegen Goliath: Fünffacher BGH-Sieg des WiW gegen Media Markt

„Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision (…) wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch im Übrigen nicht erfordert (…)“, mit dieser klaren Ansage wies der Bundesgerichtshof (BGH) gleich fünf Nichtzulassungsbeschwerden von 18 Media-Markt-Gesellschaften gegen die nebenstehend aufgeführten OLG-Urteile zurück. Worum ging es bei dieser krachenden Niederlage der Media Märkte?
25. August 2020

„Wir schenken Ihnen eine neue Brille inklusive Gläsern“ ist unzulässig

Auf die Beschwerde von zahlreichen Mitgliedern hat der WiW die Pro-Optik-Aktion die abgegeben werden sollten, abgemahnt. Da die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt wurde, hatten wir beim zuständigen Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung beantragt, die jedoch leider zurückgewiesen wurde. Umso mehr freuen wir uns, dass das OLG Stuttgart unserer sofortigen Beschwerde hiergegen stattgegeben hat.