27. Mai 2024

Änderungen bei Impressum und Cookie-Bannern

Mit Wirkung zum 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Damit ist das „altehrwürdige“ Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten. Sofern Sie im Impressum auf die gesetzliche Vorschrift des § 5 TMG verweisen, muss eine Änderung in § 5 DDG erfolgen oder die Vorschrift wird gar nicht genannt. Bei den inhaltlichen Vorgaben zum Impressum gibt es keine Neuerungen.
18. Dezember 2023

WiW-Erfolg: Pflicht zur Identitätsangabe gilt unabhängig von Bekanntheit und Größe

Anlass des Rechtsstreits waren Beschwerden von Mitgliedern des Düsseldorfer Wettbewerbsvereins ‚Wirtschaft im Wettbewerb‘ (WiW) über eine Fielmann-Werbeanzeige in einer Tageszeitung. Diese warb mit einem Foto für eine Gleitsichtbrille zu einem Preis von 65 EUR und wies auf die selbständigen Niederlassungen nur unter Angabe von Städten und der Bezeichnung ‚Fielmann‘ sowie der Internetseite hin: „Brille: Fielmann. Auch in Ihrer Nähe: 6x in Düsseldorf, Hilden, Krefeld, Langenfeld, Neuss, Remscheid, Solingen, Velbert und 3x in Wuppertal. Fielmann.de“. Die Unternehmensidentität inklusive der Rechtsform und die jeweiligen Anschriften fehlten jedoch trotz einer ausreichenden Anzeigengröße.