30. Juli 2018

Tchibo-Werbung mit Testsieger-Logos unzulässig

In ihrem Werbeprospekt „Badezimmer: Schöner abtauchen“ mit Gültigkeit ab dem 31.01.2018 warb die Tchibo GmbH für verschiedene Mobilfunk-Tarife. Optisch ergänzt wurden die in Buttons angegebenen Tarife Smart S, Smart M und Smart L mit einem Logo mit dem folgenden Inhalt: „Testsieger – Kunden Urteil – sehr gut - Preis-Leistungs-Verhältnis“ sowie dem Hinweis „SERVICE TEST“. Die weiteren vorhandenen Informationen waren aufgrund der winzigen Schriftgröße nicht lesbar. Hierauf wurde der Düsseldorfer Wettbewerbs Verein „Wirtschaft im Wettbewerb e. V.“ von Mitgliedern hingewiesen.
15. Juni 2018

Kein kalter Kaffee – Grundpreisangabe bei Kaffeekapseln

Seit Kapsel-betriebene Espresso- und Kaffeeautomaten Privat- und Gewerbe-Räume erobern, ist der Verkauf von dazugehörigem Kaffeepulver nicht mehr den altbekannten Röstereien vorbehalten. Diese Sortimentserweiterung bringt jedoch rechtliche Tücken mit sich:
2. Mai 2018

LG Düsseldorf verurteilt real wegen unvollständiger Energiekennzeichnung

Von Mitgliedern wurde der WiW auf einen Werbeprospekt der real,-SB Warenhaus GmbH hingewiesen, in dem diese Waschautomaten, Wärmepumpentrockner und Bodenstaubsauger mit Preisangeboten bewarb. Bei den Produkten war zwar jeweils die erforderliche Energieeffizienzklasse angegeben, es fehlte jedoch die nach EU-Recht (Art. 6 lit.a) der EU-Verordnung 2017/1369) vorgeschriebene Angabe des Spektrums der Energieeffizienzklassen.