15. Juni 2018
Seit Kapsel-betriebene Espresso- und Kaffeeautomaten Privat- und Gewerbe-Räume erobern, ist der Verkauf von dazugehörigem Kaffeepulver nicht mehr den altbekannten Röstereien vorbehalten. Diese Sortimentserweiterung bringt jedoch rechtliche Tücken mit sich:




