1. August 2018

Wiederholte unzulässige Werbung „Auf alles“ – 25.000 € Ordnungsgeld zugunsten der Staatskasse

Zwischenzeitlich wurde die Werbung rechtskonform angepasst, im September, Oktober und November des gleichen Jahres warb dasselbe Unternehmen dann jedoch mit „20 % auf Ihren Einkauf, der in die XYZ-Tasche passt!“. Hinter dem Prozent-Zeichen befand sich eine hochgestellte Fußnotenzahl, mit der wiederum etwa 40 Marken und weitere Produktgruppen vom Angebot ausgenommen wurden. Auch auf diese Werbung wurde der 'WiW' von Mitgliedern hingewiesen, der mit Blick auf die Missachtung des ergangenen Urteils einen Ordnungsgeldantrag stellte.
30. Juli 2018

Tchibo-Werbung mit Testsieger-Logos unzulässig

In ihrem Werbeprospekt „Badezimmer: Schöner abtauchen“ mit Gültigkeit ab dem 31.01.2018 warb die Tchibo GmbH für verschiedene Mobilfunk-Tarife. Optisch ergänzt wurden die in Buttons angegebenen Tarife Smart S, Smart M und Smart L mit einem Logo mit dem folgenden Inhalt: „Testsieger – Kunden Urteil – sehr gut - Preis-Leistungs-Verhältnis“ sowie dem Hinweis „SERVICE TEST“. Die weiteren vorhandenen Informationen waren aufgrund der winzigen Schriftgröße nicht lesbar. Hierauf wurde der Düsseldorfer Wettbewerbs Verein „Wirtschaft im Wettbewerb e. V.“ von Mitgliedern hingewiesen.
4. Dezember 2017

Unsportliche Werbung mit unklaren Preisgegenüberstellungen unzulässig

Auf Hinweis von Mitgliedern hatte ‚Wirtschaft im Wettbewerb’ (WiW) die McTrek Outdoor Sports/ YEAH! AG aufgrund ihres Prospektes „Mai Deals“ abgemahnt. In diesem waren Rucksäcke, Outdoorbekleidung, Schuhe und weiterer Outdoorbedarf mit Preisgegenüberstellungen reduziert beworben worden.