12. Juni 2016

Wer nicht hören will… Hörgeräteakustik-Kette zur Unterlassung verurteilt

Wirtschaft im Wettbewerb hatte die Hörgeräteakustik-Kette Geers Hörakustik AG & Co. KG mit Datum vom 20.4.2015 abgemahnt, da diese in einer Postwurfsendung Hörgeräte unter Angabe von deren Merkmal und Preis beworben hatte, auf dem vierseitigen Folder mit umfangreichen Informationen die Identität jedoch nur in vertikaler kleiner weißer Schrift auf hellem Hintergrund gedruckt wurde.