15. Mai 2026

Werbung zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026

Zur Fußball-WM 2026 dürfen Händler die allgemeine Fußball-Euphorie für ihre Werbung nutzen – aber nur unter strengen Regeln. Zulässig sind neutrale Aktionen wie „Rabatt während der WM“ oder „Torjubel-Angebote“ sowie allgemeine Motive (Fußball, Tor, Rasen, Fanfarben). Unzulässig ist die Verwendung offizieller FIFA-Logos, Maskottchen, Embleme oder des WM-Pokals ohne Lizenz. Bei Verstößen drohen Unterlassungsansprüche, Auskunft und Schadensersatz.
10. April 2026

Auch Retourenware muss ordnungsgemäß gekennzeichnet werden

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat entschieden: Auch bei „B-Ware“ und Retourware müssen Online-Händler klare Energieeffizienzangaben machen. Hinweise wie „B-Ware“ oder „zu Testzwecken ausprobiert“ reichen nicht aus, um die Geräte als gebraucht einzustufen. Solange kein regulärer Gebrauch nachweisbar ist, gelten die strengen Kennzeichnungspflichten. Energieeffizienz ist ein entscheidendes Kaufkriterium – Verbraucher dürfen nicht im Unklaren gelassen werden. Die Berufung des Händlers wurde zurückgewiesen. Ein klares Signal für mehr Transparenz im Online-Handel.