Gutschein im Rahmen einer „Kunden-werben-Kunden“-Aktion darf nicht sortimentsbezogen oder für Drittanbieter vergeben werden
7. Mai 2026Werbung zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026
Für die Fußball-WM 2026 können Händler die allgemeine Fußballbegeisterung in ihrer Werbung nutzen, müssen aber die bestehenden Rechte der FIFA beachten.
Zulässig sind etwa Aktionen mit neutralen Formulierungen wie „Rabatt während der WM“ oder „Torjubel-Angebote“ sowie Gestaltungen mit allgemeinen Fußballmotiven (Bälle, Tore, Rasen, Fanfarben), solange keine offiziellen FIFA-Kennzeichen verwendet werden und kein Eindruck einer Partnerschaft im Wege eines Sponsorings entsteht.
Unzulässig ist insbesondere die Nutzung offizieller Logos, Maskottchen oder geschützter Bezeichnungen der FIFA (z.B. Turnieremblem, offizielle Wort-/Bildmarken oder des WM-Pokals) ohne Lizenz.
Es drohen in solchen Fällen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen Markenrechtsverstößen sowie Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Für konkrete Fragen zu einzelnen Gestaltungen und Umsetzungen können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.

