30. April 2019
Seit dem 19. März 2019 ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten, in der die Gebührennummer 43 gestrichen wurde. In dieser war für Führerschein-Sehtests eine „gesetzlich vorgeschriebene“ Gebühr von 6,43 € ausgewiesen worden. In der Vergangenheit waren bereits verschiedene Modelle praktiziert worden, diese Gebühr zu unterlaufen. Tatsächlich ist die Kalkulation für Führerschein-Sehtests nun grundsätzlich frei.


