24. Oktober 2018
Von Mitgliedern wurde der Düsseldorfer Wettbewerbsverein ‚Wirtschaft im Wettbewerb’ auf die Internetseite www.tchibo.de hingewiesen, auf der die Tchibo GmbH Küchen inklusive Marken-Einbaugeräten bewarb. Konkret beworben wurden ein Einbauherd, eine Kaminhaube, ein Kühlschrank und eine Geschirrspülmaschine jeweils unter Angabe deren Typenbezeichnung und der jeweiligen Effizienzklasse. Es fehlte jedoch die nach EU-Recht (Art. 6 lit.a) der EU-Verordnung 2017/1369) vorgeschriebene Angabe des Spektrums der Energieeffizienzklassen.



