Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026 für mit KI erstellte Bilder oder Videos

13. August 2026

Sehr kurzfristige erneute Anpassung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb Waren betreffend

29. September 2026

Änderungen im Wettbewerbsrecht ab 27. September 2026

Düsseldorf, 3. September 2026

Änderungen im Wettbewerbsrecht ab 27. September 2026 – Werbung, die unter anderem Angaben zur Nachhaltigkeit von Waren und Dienstleistern enthält, wird rechtlich schwieriger

Der deutsche Gesetzgeber hat das Verfahren zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen abgeschlossen.

Es erfolgen Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Neben Anpassungen im Bereich der unzulässigen geschäftlichen Handlungen, die auf Irreführung beruhen, wird die sog. “Schwarze Liste” um konkrete Verbote erweitert, wodurch allgemeine Umweltaussagen (z.B. „umweltfreundlich“, „klimaneutral“) ohne detaillierte Nachweise unzulässig werden. Künftig ist es untersagt, mit der CO2-Kompensation zu werben, um ein Produkt als „klimaneutral“ darzustellen, wenn die Reduktion nicht im Vordergrund steht.

Für Sie gilt nun Folgendes:

• Erfassen Sie sämtliche Umwelt und Nachhaltigkeitsaussagen in Werbung, Produktverpackungen, Online Auftritten, Apps, Social Media, POS Materialien und Präsentationen systematisch (inkl. Bildsprache, Farben, Symbole, Siegel).
• Prüfen Sie, ob jede Aussage („klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“, „recycelt“, „CO₂ kompensiert“ usw.) durch belastbare, aktuelle und überprüfbare Nachweise gedeckt ist; rein kompensationsbasierte Aussagen sind besonders kritisch.
• Entfernen oder überarbeiten Sie unklare, pauschale oder zukunftsbezogene Versprechen („klimaneutral bis 2030“), wenn kein öffentlich zugänglicher, detaillierter und realistischer Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen und externer Kontrolle hinterlegt ist.

Gerne können Sie uns Ihre Werbematerialien zur Prüfung übermitteln.

Kategorie(n): WiW-Warner