Händlerhaftung bei Amazon
25. März 2015

Rechtswahlklausel unzulässig

Aktuell werden wir regelmäßig von Mitgliedern über Abmahnungen informiert, die die fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung von Textilprodukten im Onlinehandel betreffen.

 

Verkaufen Sie als Online-Händler auch an Kunden außerhalb von Deutschland? Dann sollten Sie unbedingt einen Blick in Ihre AGB werfen! Das Oberlandesgericht Oldenburg erachtet nämlich eine AGB-Klausel, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage sieht, in diesem Fall für unwirksam. Da AGB-Klauseln jeweils auf den konkreten Shop abgestimmt werden müssen, sollten Sie in diesem Fall unbedingt individuellen Rechtsrat einholen!