Apollo

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Apollo dazu verurteilt, es zu unterlassen, in Werbebeilagen, Zeitungsanzeigen und/oder auf sonstigen Werbeträgern zu Zwecken des Wettbewerbs zunächst befristete Verkaufsförderungsmaßnahmen über deren angegebenen Endzeitpunkt hinaus fortzusetzen, wenn dies wie aus den dem Urteil beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich geschieht. hier weiter zum Urteil

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Das Landgericht B hat Apollo dazu verurteilt, es zu unterlassen mit einer unzulässigen Zugabe zu werben, indem… hier weiter zum Urteil

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