DSGVO-Abmahngefahr

 

Gut gedacht – schlecht gemacht

Am 25.5.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten – am selben Tag erhielten Händler bereits die ersten Abmahnungen!

Die Grundintention der DSGVO, Datenkraken in die (Fang-)Arme zu fallen und den Datenschutz von Kunden zu stärken, ist sicherlich richtig. Allerdings gehen die hochbürokratischen Detailregelungen zulasten des mittelständischen Facheinzelhandels, während Google, Facebook & Co. weiterhin großzügige Interpretationen der neuen Gesetzeslage vornehmen.

Aufgrund der Benachteiligung kleiner Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung und der in vielen Fragen bestehenden Rechtsunsicherheit hatte der WiW-Vorstand bereits vor Inkrafttreten beschlossen, auf jeden Fall bis Ende des Jahres von Abmahnungen aufgrund von Datenschutz-

Verstößen absehen. Zwischenzeitlich steht zur Diskussion, ob DSGVO-Verstöße überhaupt von Mitbewerbern abgemahnt werden dürfen, was in der Literatur vielfach verneint wird. Eine diesbezüglich gesetzliche Klarstellung würden wir im Sinne des mittelständischen Facheinzelhandels ausdrücklich begrüßen. Hierüfr werden wir uns in unserer Stellungnahme zu einem aktuellen Gesetzesentwurf "Zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" gegenüber dem Bundesjustizministerium einsetzen.

Der WiW hat seinen Mitgliedern zur Vermeidung von Abmahnungen vor Inkrafttreten der DSGVO eine Checkliste und praktische Formulierungshilfen zur Verfügung gestellt. Individuelle Beratung zu Datenschutzfragen dürfen wir jedoch nicht leisten.