20. Februar 2023

Verbrauchsgrenze für TVs ab 1.3.2023

„Stimmt es, dass ich ab dem 1.3. TV-Geräte mit zu hohem Stromverbrauch nicht mehr verkaufen darf?“, fragt sich und uns ein besorgtes WiW-Mitglied. Die gute Nachricht vorweg: „Nein!“. Allerdings gibt es durchaus relevante Veränderungen: Bereits zum 1. März 2021 wurden durch die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2021 höhere Anforderungen an elektronische Displays gestellt, die seit diesem Zeitpunkt durch Hersteller und Importeure zu beachten sind.
20. Januar 2023

Ablauf Übergangsfristen bei Lichtquellen

Seit dem 1. September 2021 gelten für Leuchtmittel und Leuchten strengere technische Energieeffizienz-Vorschriften und neue Energielabel. Für den erforderlichen Austausch der Etiketten in den Verkaufsstellen und auf den dort ausgestellten Verpackungen besteht eine Übergangsfrist, die am 28. Februar 2023 endet. Spätestens am 1. März 2023 müssen die folgenden Punkte im stationären Handel umgesetzt sein:
28. Dezember 2022

Inkludierte Umweltprämie

Auch wenn der 'Umweltbonus' für Elektroautos seit dem 1.1.2023 deutlich geringer ausfällt als bisher, sollten Sie der Versuchung widerstehen, diese bereits im Kaufpreis 'einzurechnen'. Das Inkludieren ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, da gerade nicht der Gesamtpreis angegeben wird, der vom Käufer zu zahlen ist, sondern dieser erst im Falle eines erfolgreichen Antrags bei der Bafin eine Erstattung erhält.
12. Dezember 2022

WiW-Erfolg: OLG Stuttgart untersagt Kaufland Preisgegenüberstellung mit zu hoher UVP

Die Sport- plus Schuh-Handel-Redaktion des WiW-Mitgliedes markt intern Verlag GmbH beschwerte sich gegenüber dem Düsseldorfer Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb e. V.' über einen Werbeprospekt der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co.KG mit Gültigkeit vom 25. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2022. In diesem bewarb der 'hauptberufliche‘ Lebensmitteleinzelhändler den Puma-Sportschuh ‚Smash v2 L‘ mit einem Aktionspreis von 39,99 EUR, dem eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) in Höhe von 54,95 EUR gegenübergestellt und eine Ersparnis von 27 % plakativ beworben wurde. Allerdings betrug die zum Zeitpunkt der Bewerbung gültige UVP nur 49,95 EUR.