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15. Mai 2026

Neue Informationspflichten für Verträge mit Verbrauchern ab dem 27. September 2026

Düsseldorf, 23. Juli 2026

Zum 27. September 2026 treten für Verbraucherverträge, die im Fernabsatzhandel und im stationären Handel geschlossen werden, erweiterte Informationspflichten in Kraft. Die wichtigste neue Vorgabe betrifft die Darstellung der Gewährleistungs- und Garantielabel vor Abschluss eines Verbrauchervertrages von physischen neuen und gebrauchten Waren. Für reine B2B-Verträge sowie das Angebot von Dienstleistungen oder digitalen Inhalten gelten die Vorgaben nicht.

Kategorie(n): Allgemein, WiW-Warner