Zum 27. September 2026 treten für Verbraucherverträge, die im Fernabsatzhandel und im stationären Handel geschlossen werden, erweiterte Informationspflichten in Kraft. Die wichtigste neue Vorgabe betrifft die Darstellung der Gewährleistungs- und Garantielabel vor Abschluss eines Verbrauchervertrages von physischen neuen und gebrauchten Waren. Für reine B2B-Verträge sowie das Angebot von Dienstleistungen oder digitalen Inhalten gelten die Vorgaben nicht.
Neue Informationspflichten für Verträge mit Verbrauchern ab dem 27. September 2026

Düsseldorf, 23. Juli 2026
Kategorie(n): Allgemein, WiW-Warner


