Neue delegierte Verordnung (EU) – Energieverbrauchskennzeichnung von Wäschetrocknern
5. Juni 2025Neuerungen aufgrund der EU-Batterieverordnung für Händler ab 18. August 2025
Ab dem 1. Juli 2025 gelten die bereits von anderen Haushaltsgeräten bekannten Vorgaben zur Kennzeichnung der Energieeffizienz auch für Haushaltswäschetrockner. Daher müssen ab diesem Zeitpunkt Anpassungen in der Auszeichnung in den Ladengeschäften, der Werbung und im Onlinehandel erfolgen. In diesem Leitfaden stellen wir die relevanten Änderungen und Neuerungen für Sie dar. Auch bei dieser neuen Kennzeichnungspflicht existiert keine Übergangsfrist, sodass der 1. Juli 2025 zwingend zu beachten ist.