Merkblatt ‚Batterierecht-Durchführungsgesetz BattDG‘
6. November 2025Leitfaden Neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten
Am 1.1.2026 tritt die jüngste Änderung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in Kraft.
Für den Handel ergeben sich neue Informations- und Kennzeichnungspflichten, sofern eine Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte besteht. Es gibt dazu aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 für die Umsetzung.
