Abgemahnt - was nun?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und stehen nun vor vielen Fragen: Ist diese berechtigt, unberechtigt oder zumindest teilweise berechtigt? Handelt es sich um eine Massenabmahnung? Sind die Kosten begründet? Bei so vielen Fragen wird es zeitlich oft eng. Schicken Sie uns die Abmahnung zu. Als Mitglied erhalten Sie kurzfristig und unkompliziert kompetente Hilfestellung für nur 130 Euro Beitrag im Jahr.
|
|
|
Gericht bestätigt: Media Markt verkauft Kunden für ‚blöd’
Nach über 8 Jahren Rechtsstreit durch 6 Instanzen hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Media Markt Velbert mit Urteil vom 07.09.2010 (Az. I-20 U 171/02) die Irreführung von Endverbrauchern untersagt. Der Elektronikmarkt hatte mit einem stark reduzierten Canon-Camcorder geworben, ohne darauf hinzuweisen, daß es sich bei diesem um ein Auslaufmodell handelt. Geklagt hatte der Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb e.V., der von einem Mitglied aus der Rundfunkbranche und dem ebenfalls in Düsseldorf ansässigen Brancheninformationsdienst 'markt intern' eingeschaltet wurde.
|
|
Weiterlesen...
|
Unfaire Mitbewerber?
Das kann Umsatz und Nerven kosten! Mitglieder können unlautere Werbeaktionen jederzeit durch uns überprüfen lassen und treten im Fall einer Abmahnung nicht selbst in Erscheinung. Als Wettbewerbsverein scheuen wir uns auch nicht, gegen unfaire Werbung von Großkonzernen, Filialisten und Branchengrößen vorzugehen. |
|
Werben ohne Reue - eine Kunst für sich!!
Unseriöse (Massen-)Abmahnungen durch „Abzocker-Anwälte“ oder „Abmahnvereine“ sorgen regelmäßig für negative Schlagzeilen. Doch viele Abmahnungen werden auch zu Recht ausgesprochen, da es für Nichtjuristen schwer geworden ist, sich im wettbewerbsrechtlichen Paragraphendschungel zurechtzufinden.
Regelmäßig ergehende neue Gerichtsurteile und aktuelle Gesetze sorgen bei im stationären wie im Online-Geschäft aktiven Händlern für massive Verunsicherung. Denn getreu der Devise 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht' ist jeder Werbende selbst dafür verantwortlich, daß er die Regeln des lauteren Wettbewerbs einhält. Wer diese ignoriert, muß mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen.
WiW-Mitglieder können wettbewerbsrechtliche Fußangeln durch vorherige Überprüfung ihrer Werbemaßnahmen umgehen und damit Geld und Nerven sparen. |
|
|